UAV-Gegenmaßnahmen-Instrumentenpistole (Typ B)
Geeignete Szenarien für seine Anwendung sind:
1. Die Bewachung nationaler kritischer Ressourcenprojekte, Gefängnisse, militärische Sperrgebiete, Flughäfen, Nuklearanlagen und politisch sensible Orte sind Beispiele für Flugverbotszonen innerhalb des Landes.
2. Verhinderung von Informationslecks in einigen Bereichen, z. B. an bedeutenden Tatorten, an Standorten für Strafverfolgungsbehörden in der Stadtverwaltung, an wichtigen Sicherheitsstandorten, an Orten, an denen politische Persönlichkeiten geschützt werden, an großen Proberäumen für Aufführungen, an archäologischen Ausgrabungsstätten und an öffentlichen Versammlungsorten.
3. Bekämpfung von Fällen, in denen es um illegale Operationen geht, bei denen Drohnen als Träger eingesetzt werden, wie Schmuggel, Drogenhandel und die unbefugte Bewegung oder Verbreitung von Produkten oder Informationen.
Technische Prinzipien
1. Durch die Störung der Satellitennavigationssignale ist das unbemannte Luftfahrzeug (UAV) nicht in der Lage, an seinen ursprünglichen Standort zurückzukehren, kann aber dennoch ferngesteuert werden.
2. Durch die Unterbrechung der Übertragung von Video- und Fernbedienungssignalen kann das UAV nicht ferngesteuert werden und es kann keine Videos oder Bilder übertragen. Abhängig von den programmierten Einstellungen des UAV kann es zurückkehren, zwangsweise landen oder schweben.
3. Bei gleichzeitiger Störung von Satellitennavigationssignalen (1,5 GHz), Fernsteuerungssignalen (2,4 GHz oder 5,8 GHz) und Videoübertragungssignalen (2,4 GHz oder 5,8 GHz) ist das UAV nicht in der Lage, zurückzukehren, kann nicht gesteuert werden, um zurückzukehren, und kann keine Videos oder Bilder übertragen. Abhängig von den programmierten Einstellungen des UAV kann es schweben oder eine Notlandung durchführen.
4. Die tatsächlichen Aktionen, die das UAV nach einer Störung ausführt, können je nach Modell und Marke des UAV variieren.
Produktmerkmale
1) Portabilität:Bei diesem Entwurf werden leichte Waffen nachgeahmt, die mit einer oder beiden Händen abgefeuert werden können.
2) Mehrere und anpassbare Steuerungsmodelle:die Fähigkeit, eine Notlandung durchzuführen oder zum Startort zurückzukehren (nach Hause gehen).
3) Erweiterter effektiver Kontrollbereich:0 m ~1500 m (einschließlich des gesamten offenen Gebiets in geringer Höhe).
4) Umfassendes Spektrum an Steuerungstypen:Die Fähigkeit, Drohnen unterschiedlicher Art zu betreiben, die in verschiedenen Ländern hergestellt werden, z. B. kommerzielle Drohnen, Luftbilddrohnen, chinesische, japanische, amerikanische und europäische Drohnen.
5) Große Akkukapazität und längere Standby-Zeit:Das Gerät ist überall einsetzbar und der Lithium-Akku ermöglicht zwei Stunden Dauerbetrieb.
6) Einfache Bedienung:
Ein-/Ausschalten mit nur einer Taste, mit der Freiheit, zwischen Lande- und Rückkehrmodus zu wählen.
7)Ergonomisches Design, leicht und ästhetisch ansprechend:
Das Außendesign ähnelt einer leichten Waffe und schreckt potenzielle Ziele wirksam ab. Reservierte Schienenpositionen ermöglichen die Anbringung von Zubehör wie Visieren, Beleuchtung und Nachtsichtgeräten und steigern so die Leistung.
Technische Parameter
Modell: CH-WRJCB60 | Signal | Frequenz | Leistung |
1,5G | 1580–1620 MHz | 43 dBm | |
2,4G | 2400–2460 MHz | 43 dBm | |
5,8G | 5720–5850 MHz | 43 dBm | |
Grundausstattungsparameter: | |||
Gewicht | 5,1 kg | ||
Frequenzgegenmaßnahme | GPSL1, WLAN 2,5G WLAN 5,8G | ||
Abschirmungsabstand | 500-1000 Meter (je größer die Leistung, desto größer der Abschirmungsabstand) | ||
Batterie | 24v5A (kann mit Pufferbatterie ausgestattet werden) | ||
Ladezeit | 4h | ||
Zeitverbrauch | 45 Minuten – 1,5 Stunden (je kleiner die Leistung, desto länger dauert es) | ||
Betriebstemperatur | -22℃ bis +70℃ | ||
Leistung | Hohe Leistung 60 W, niedrige Leistung 25 W, plus 1,2 G hohe Leistung 70 W |
Anwendungsszenarien
● Sensible Orte, an denen Drohnenflüge verboten sind, z. B. Militärstützpunkte, Regierungseinrichtungen und andere Sperrgebiete.
● Drohnenkontrollzonen in landschaftlich reizvollen Gebieten, bei Großveranstaltungen und ähnlichen Veranstaltungen.
● Flughafen- und Drohnenkontrolle im eingeschränkten Luftraum.
● Gefängnisgelände.